Sind hybride Sitzungen in der Gemeinde Wendeburg möglich?
Alle Ratsmitglieder, Bürgermeister und Verwaltung waren digital dabei. Auch Einwohner haben diesen „Komfort“ genutzt und sich während der Ratssitzung zugeschaltet. Ca. 14 Einwohner waren live dabei. In „normalen Zeiten“ und bei weniger interessanten Themen (leider zählt dazu auch so ein wichtiger Beschluss für den Haushalt) hatten wir niemals 14 Besucher bei den Sitzungen.
Auch bei den Ausschusssitzungen im Vorfeld der Ratssitzung war die gute Online Resonanz der Einwohner schon bemerkbar. Natürlich wurden schon Fragen gestellt, ob in Zukunft hybrid Sitzungen (Präsenz der Ratsmitglieder/Verwaltung und online Einwohner) angeboten werden können.
Für Kommunen gilt das Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010.
Hier ist geregelt, dass Sitzungen als Präsenzsitzungen durchgeführt werden müssen. Das gilt auch für die Einwohner, die bei einer Sitzung zuhören möchten.
Für die Pandemie wurde nun der § 182 Sonderregelungen für epidemische Lagen an die NKomVG angehängt.
Diese Paragraph lässt es zu, somit waren Online Sitzungen mit Beschlüssen rechtlich möglich.
Den Wunsch, hybrid Sitzungen (Präsenz der Ratsmitglieder/Verwaltung und online Einwohner mit Fragerecht) in der Gemeinde Wendeburg auch nach der Pandemie durchzuführen ist nachvollziehbar.
Dazu wäre es notwendig und wichtig, dass die NKomVG von der Landesregierung geändert wird. Zusätzlich müssten einige Anschaffungen getätigt und ein großes Hinderniss beseitigt werden.
Nur um einige Eckpunkte zu benennen.
Sicherlich hybride Sitzungen werden in absehbarer Zeit Realität werden.
Die CDU Wendeburg ist für hybride Sitzungen sehr aufgeschlossen.