Prüfung und Kostenermittlung für den Einbau von Raumlufttechnischen Anlagen zur Raumbelüftung (RLT) in den Grundschulen
Antrag
Sehr geehrter Herr Albrecht,
die CDU Fraktion Wendeburg beantragt, eine Prüfung und eine Kostenermittlung für den Einbau von Raumlufttechnischen Anlagen zur Raumbelüftung (RLT) mit Wärmerückgewinnung in den Grundschulen.
Begründung
Raumlufttechnische Anlagen zur Raumbelüftung (RLT) werden in Zukunft in öffentlichen Gebäuden z. B. in Schulen immer größere Beachtung erhalten. Auch in Bestandsgebäuden lässt sich sowas nachrüsten, auch wenn der Aufwand nicht unerheblich sein kann. Im eingeschossigen Gebäudetrakt der VGS Wendeburg wäre die Nachrüstung „einfach“.
Insbesondere in Räumen mit vielen anwesenden Personen (Schulklassen) kann die CO2-Konzentration sehr schnell ansteigen. Da CO2 in höheren Konzentrationen zu Müdigkeit, Konzentrationsschwäche und anderen Befindlichkeitsstörungen führen kann, muss das Gas durch ausreichende Lüftung aus dem Raum entfernt werden.
Aber RTL Anlagen mit H 14 Filter können auch gleichmäßige und dauerhafte Absenkung von möglichen Virenbelastungen der Raumluft sicherstellen.
Als zusätzliche Anlage fügen wir vom Umwelt Bundesamt die Publikation „Anforderungen an Lüftungskonzepten in Gebäuden Teil 1 Bildungseinrichtungen“ bei.
Vom Stand 2017 bis heute hat sich einiges weiterentwickelt.
Auf Dauer wäre der Einbau/die Nachrüstung von zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und z.B. H 14 Filtern oder UV C Entkeimung ein Schritt mit Nachhaltigkeit und auch zukunftsorientiert.
Alternativ wäre es aber auch denkbar, insbesondere bei Räumen oder Gebäudeteilen, die bautechnisch schwierig oder nur durch einen hohen Aufwand mit einer zentralen RLT Anlage ausgestattet werden können, hier dann dezentrale Lüftungsanlagen vorzusehen.
Auch wäre es wünschenswert, wenn ein Fachingenieur vor dem Beginn der Prüfung und Kostenermittlung im Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftssauschuss über zentrale bzw. dezentrale Lüftungsanlagen referiert.
Im ersten Schritt soll eine Prüfung und Kostenermittlung für den Einbau von Raumlufttechnischen Anlagen zur Raumbelüftung (RLT) bzw. dezentralen Lüftungsanlagen erfolgen. Dies beinhaltet ggf. auch, einen Auftrag an einen Fachingenieur für Lüftungs- und Klimatechnik zu erteilen.
Erst wenn die möglichen Herstellungskosten und Ausführungsmöglichkeiten vorliegen, soll der Rat über die Maßnahme weiter beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Sigurt Grobe
CDU –Fraktionsvorsitzender