CDU-Wendeburg

Halle - Kreis vergleicht die Kosten

Wendeburg: Ein Neubau würde der Gemeinde demnach jährlich nur 7000 Euro Mehrausgaben verursachen.

Die kalkulierten Kosten für eine neue Sporthalle mit den kalkulierten Kosten für die Sanierung der alten Halle verglichen, würden der Gemeinde Wendeburg jährlich nur rund 7 000 Euro höhere Aufwendungen entstehen: Zu diesem Ergebnis kommt der Landkreis Peine in seiner Funktion als Kommunalaufsicht. Bürgermeister Gerd Albrecht berichtete in der jüngsten Ratssitzung davon – und die Ratsmitglieder horchten auf.
So rechnet die KommunalaufsichtSo rechnet die Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht habe die Zahlen, die aus der Beschlussvorlage des Rates hervorgehen, gegenübergestellt. Das erklärt der Wendeburger Bürgermeister auf Nachfrage unserer Zeitung und auch, welche Aufgabe die Kommunalaufsicht bei der Sache hat: „Sie muss prüfen, ob gegebenenfalls eine unwirtschaftliche Maßnahme beschlossen worden sein könnte, die gegen den Haushaltsgrundsatz verstößt.“ Wäre dies der Fall, könnte der Beschluss des Rates beanstandet werden. All dies sei im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz so verankert, erklärt Albrecht weiter. Und auch dies: „Kommunen müssen ihre Hauswirtschaft so planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.“ Weder die Sanierung noch ein Neubau würden gegen das Gebot der wirtschaftlichen Haushaltsführung verstoßen, zitierte Albrecht bereits in der Ratssitzung aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht. Allerdings habe die Behörde angemerkt, dass die Sanierung der Einfeldhalle in Bortfeld für die Gemeinde keine Verbesserung der sportlichen Infrastruktur mit sich bringe. Beim Bau einer neuen Zweifeld-Halle wäre dies der Fall. Dann würde auch das Risiko von Folgekosten entfallen, das bei der Sanierung vorhanden sei. Sanierung oder Neubau – wie berichtet, soll darüber am Sonntag, 6. Dezember, in einem Bürgerentscheid abgestimmt werden. Für einen Erfolg müssen 25 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde Wendeburg zur Wahl gehen und mit „Ja“ stimmen – 2150 gültige Ja-Stimmen sind erforderlich.