CDU-Wendeburg

Pressemitteilung zum Thema Einsatz von Luftreinigern in Schulen

Vor einigen Tagen haben wir gelesen, dass die SPD in Wendeburg sich für den Einsatz von Luftreinigern in Schulen sich wünscht und einfordert.  Aber was steckt dahinter, was muss beachtet werden und sind die Geräte tauglich und erforderlich. 

 

Das Umwelt Bundesamt schreibt: Mobile Luftreinigungsgeräte versprechen, die Anzahl virushaltiger Partikel in Innenräumen senken. Ob diese Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr hinreichend abzuwenden, ist nach jetzigem Stand des Wissens unklar. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme.

Denn die Wirksamkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte in Hinblick auf die Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren ist in vielen Fällen bislang nicht eindeutig nachgewiesen. Zudem beseitigen mobile Luftreiniger nicht die in Unterrichtsräumen übliche Anreicherung von Kohlendioxid (CO2), Luftfeuchte und diversen chemischen, teils geruchsaktiven Substanzen.

Die AG der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat dazu am 05.11.20 ebenfalls eine Pressemitteilung herausgegeben und sich der Auffassung des Umwelt Bundesamtes angeschlossen.

In der Pressemitteilung der SPD kann man nachlesen, dass für 30.000 € Geräte angeschafft werden könnten. Das sind aber Luftreiniger, die mit einem Kohleaktiv Filter für den privaten Haushalt zur Anwendung kommen und für Schulen komplett ungeeignet sind.

Für Schulen sind hocheffiziente Luftreiniger mit 3 Kriterien zugelassen: 

- der Volumenstrom der Geräte muss pro Stunde mindestens das sechsfache des Raumvolumes entsprechen 

- leistungsstarke HEPA Filter der Klasse H 14 haben 

- geräuscharm arbeiten 

Leider liegen die Anschaffungskosten für solche Geräte ab 3.800 € pro Schulklasse. 

Für die Grundschulen benötigte man 26 Geräte, das entspräche einem Kostenfaktor von 100.000 €. Was ist dann mit Kindergärten und Kinderkrippen?

Ein Kostenfaktor, der nicht zustimmen wäre und sicherlich auch ein Thema für den Bund der Steuerzahler.

Das ist ein ganz anderer Kostenfaktor, über den wir dann im Haushalt 2021 sprechen werden bzw. müssen. 

Der Haushalt 2021 soll im Februar 2021 verabschiedet werden. Die Genehmigung wird im April 2021 erfolgen. 

Für das jetzige Schuljahr 20/21 kommen diese Luftreinigungsgeräte nicht mehr zum Einsatz. 

Auch muss man abwarten, ob das Land Niedersachsen noch eine Förderung für Luftreiniger auflegt. Einige Bundesländer haben es schon getan.

Unter den Kosten Voraussetzungen wird es im Haushalt 2021 sehr schwierig. 

 

Viele Grüße 

 

CDU Fraktionsvorsitzender 

Sigurt Grobe
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