CDU-Wendeburg

Die CDU Fraktion hat am Di 08.12.2020 in der Ratssitzung mehrheitlich gegen den SPD Antrag für die Beschaffung mobiler Luftreiniger für die Klassenräume der Wendeburger Grundschulen abgestimmt. Mit 12 Ja und 15 Nein Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.

Begründung für die Ablehnung

Ist die Anschaffung von Luftreinigern sinnvoll für die Grundschule, diese Frage muss man sich stellen. Luftreiniger per se haben sicherlich auch in gewissen Bereichen einen nutzen, dass wird auch nicht in Frage gestellt.

 

Schauen wir uns mal den SPD Antrag vom 04.11.20 an. Da schreibt die SPD von 30.000 € und fordert Geräte, die keine H 13 oder H 14 Filter besitzen. Einfach von Geräten, die jeder sich in seine Privaträume, ins Wohnzimmer stellen kann. Diese Luftreinigungsgeräte sind aber für Schulen nicht geeignet, da in Klassenräumen bis zu 24 Personen sich aufhalten.  

Daraufhin meldet sich die CDU Fraktion und erklärt in dem Presseartikel, dass diese Geräte für Schulen sich nicht eignen und 30.000 € schon lange nicht auskömmlich sein werden.

Außerdem verweist die CDU Fraktion an dieser Stelle auf die Kommentierung des Umwelt Bundesamtes sowie auf die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und auf das Niedersächsische Kultusministerium zum Thema Luftreinigungsgeräte.

Auch andere niedersächsische Städte haben Stellung genommen: Stadt Braunschweig lehnt Luftreiniger ab, Stadt Hannover lehnt Luftreiniger ebenfalls in Schulen ab.

Quelle: Umwelt Bundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/innenraumluft/infektioese-aerosole-in-innenraeumen#wie-kann-das-infektionsrisiko-uber-aerosolpartikel-vermindert-werden

Luftreiniger, die in Schulen zum Einsatz kommen könnten, sind entsprechend mit H 13 bzw.  H 14 Filtern auszustatten. Auch gibt es weitere wichtige Merkmale zu den Geräten. Die Kosten liegen dann bei einer Anschaffung bei ca. 3500 € pro Gerät und bei ca. 30 Klassenräumen müssen ausgestattet werden. Das sind dann Anschaffungskosten in Höhe von mindestens 100.000 €.  

In einem interfraktionellen Gespräch wurde dies dem SPD Fraktionsvorsitzenden Jochen Hansmann noch mal von der CDU Fraktion verdeutlicht. Jetzt wurde auch der SPD klar, dass sie mit ihrem Antrag vom 04.11.20 in der Höhe wohl komplett daneben gelegen haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass plötzlich ein Änderungsantrag am 29.11.20 erfolgte und nun der Betrag auf ca. 74.000 € angehoben wurde. Da ist die Differenz zu den 100.000 €, die die CDU am 12.11.20 schon ermittelt hatten, nicht mehr weit entfernt.

Selbst wenn die Gemeinde Wendeburg nun 70.000 bis 100.000 € für Luftreiniger investieren würde, dass Lüftungsverhalten in den Klassenräumen würde sich nicht ändern.

Weil eben gemäß dem niedersächsischen Kultusminister Tonne die Lüftungsregelung 20-5-20 verpflichtend einzuhalten ist.

Am 26.11.2020 hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt ein Merkblatt – Mobile Luftfilteranlagen in Klassenräumen, eine sinnvolle Ergänzung zur Lüftung – herausgegeben.

Fazit in dem Merkblatt: Es besteht keine Notwendigkeit zum zusätzlichen Betrieb eines Luftreinigungsgerätes.

Quelle: Niedersächsische Landesgesundheitsamt https://www.nlga.niedersachsen.de/download/161313/Mobile_Luftfilteranlagen_in_Klassenraeumen_eine_sinnvolle_Ergaenzung_zur_Lueftung_.pdf

Selbst die GEW (Gewerkschaft, Erziehung und Wissenschaft) fordert grundsätzlich keine Luftreinigungsgeräte. Nur in Räumen, in denen Lüften schlecht möglich ist.

Quelle: GEW
https://www.gew.de/corona/forderungen/

Damit wäre eigentlich alles zum Thema Anschaffung von Luftreinigern gesagt.

Selbst wenn sich der Rat für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten entscheiden hätte, stünden die Geräte noch sehr lange nicht zur Verfügung. In den SPD Anträgen gibt es darüber Anmerkungen bzw. es müssten noch einige wichtige Punkte vorab geklärt werden.

Bei der Anschaffungssumme von 74.000 € ist eine beschränkte Ausschreibung über E-Vergabe (Ausschreibung und Vergabe auf elektronischen Weg) erforderlich. Wer stellt denn die Ausschreibung auf? Ein Fachingenieur?  Ist das Honorar für den Fachingenieur in den 74.000 € enthalten? Wer wartet die Geräte? Wo sind die Wartungskosten enthalten?

Im Haushalt 2020 gibt es für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten keinen Ansatz. Ein Nachtragshaushalt wäre nötig gewesen. Aber aus zeitlichen Gründen wäre dieser Nachtragshaushalt zum Jahresende gar nicht mehr möglich gewesen. Dies hätte die SPD Fraktion wissen müssen. So verlangt es das kommunale Haushaltsrecht.

Also ein Haushaltsansatz für den Haushalt 2021? Aber, der Haushalt 2021 soll erst am 09. Februar 2021 beschlossen werden. Die Verschiebung der Haushaltsberatungen im November und die eigentliche Ratssitzung am 09.12.2020 wurden von allen Fraktionen im Rat gemeinsam am 02.11.2020 festgelegt.

Beim Antrag der SPD Fraktion am 04.11.2020 für die Anschaffung der Luftreiniger waren die Absetzungen der Haushaltsberatungen für November und die Verschiebung der Ratssitzung allen bekannt.

Wenn nun dieser SPD Antrag befürwortet worden wäre, hätte die Verwaltung nach der Ratssitzung am 09.02.2021 erst tätig werden können.

Vielleicht wäre dann die Absendung der Ausschreibung ab Ende Februar 2021möglich gewesen. Ende März 2021 würde ein Ausschreibungsergebnis vorliegen. Am 29. März 2021 gibt es Osterferien. Dann haben wir April und Mai und es ist warm.

Die von uns aufgeführten Punkte waren bekannt.

Intensiver sollten wir uns in 2021 und in aller Ruhe mit zentralen bzw. dezentralen Raumlufttechnischen Anlagen beschäftigen. Das wäre eine Investition mit Nachhaltigkeit und zukunftsorientiert. Einen entsprechenden Antrag hat die CDU Fraktion schon gestellt.

 

Fazit:
Die CDU Fraktion hat die Anschaffung der Luftreinigungsgeräte mehrheitlich ablehnt, weil die Fraktion keine Notwendigkeit zum zusätzlichen Betrieb, neben der angeordneten Lüftung 20-5-20, erkennen konnte. Angaben der Fachbehörden haben dies eindeutig in Schriftstücken bestätigt.

Des Weiteren wäre auch eine solche Anschaffung nach dem kommunalen Haushaltsrecht nicht mal so nebenbei möglich gewesen, auch wenn wir uns in einer Pandemie befinden.

Den von letztgenannten Satz haben alle Befürworter für die Anschaffung komplett ignoriert.
 

Sigurt Grobe

CDU Fraktionsvorsitzende im Rat der Gemeinde Wendeburg