CDU-Wendeburg

Fördermittel für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp

Pressemitteilung

Antrag

Sehr geehrter Herr Albrecht,

zur Einhaltung der Klimaschutzziele beantragt die CDU Fraktion Wendeburg ab 2021 die Einführung eines Förderprogrammes für Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von 10 kWp. Der Fördertopf sollte 80.000 € umfassen und für einen Zeitraum von 2021 bis 2024 als Probelauf aufgenommen werden.  Pro Anlage sollte der Förderbetrag 500 € umfassen. Der Betrag soll dann in den entsprechenden Haushalten 2021 bis 2024 zur Verfügung gestellt werden.

 

Begründung

Das Förderprogramm soll eine Maßnahme des Klimaschutzkonzepts sein, um die Umstellung auf regenerative Energien voranzubringen.  Mit dieser Anschubförderung könnten in den Jahren 2021 bis 2024 bis zu 160 Haushalte eine PV -Anlage mit einer Gesamtleistung von 1.600 Kilowattpeak errichtet werden. Bilanziell könnten die 160 Haushalte ca. 1.300.000  Kilowattstunden erzeugen und so die  Haushalte mit Solarstrom versorgen.  

Ziel dieser Förderung ist die Errichtung (Projektierung, Anschaffung, Installation) von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Erzeugung von Solarstrom.  Mit den geförderten Anlagen soll die Attraktivität der Erzeugung von Solarstrom erhöht werden, um so zur Erreichung der im integrierten Klimaschutzkonzept  formulierten Klimaschutzziele beizutragen.

Die Förderung gilt ausschließlich für Gebäude in der Gemeinde Wendeburg.

Bei der errichteten Anlage muss es sich um eine marktfähige Anlage handeln, die bereits vom Hersteller allgemein angeboten wird. Eigenbauanlagen, Prototypen oder alte sowie zu überwiegend aus gebrauchten Teilen bestehende Anlagen werden nicht gefördert. Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit kann ein Förderzuschuss beantragt werden.

Erweiterungen an bestehenden Anlagen sind nicht förderfähig. Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein vergünstigter Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 270 „Erneuerbare Energien Standard“), vergleichbare Angebote anderer Kreditinsti- tute sowie die gewährte Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind hiervon ausgenommen.

Gefördert werden PV-Anlagen zur Stromerzeugung. Steckerfertige PV-Anlagen (oder auch Balkonanlagen, Plug-In-PV, Plug&Save) sind nicht förderfähig.

Geförderte Anlagen müssen mindestens 5 Jahre lang betrieben werden.

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Gefördert werden Materialkosten und Installationsdienstleistungen von Solarstromanlagen.

Für Photovoltaikanlagen wird bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kWp) ein pauschaler Zuschuss von 500 € gewährt.  Darüberhinaus gibt es keine Förderung.

Die Förderung erfolgt als freiwillige Leistung der Gemeinde Wendeburg im Rahmen, der für diesen Zweck noch bereitstehenden Haushaltsmittel, auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.  Dem Antrag müssen vollständige  prüffähige Unterlagen beiliegen.

Es können nur Installationsvorhaben gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen worden sind.

Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planung der Maßnahme, Beantragung und Bewilligung der erforderlichen Genehmigungen gelten nicht als Beginn der Maßnahme.

Installationsvorhaben können im Jahr der Investitionen nur gefördert werden, wenn die Betriebsbereitschaft der Anlage bis zum 15. November des betreffenden Jahres der Gemeinde Wendeburg nachgewiesen wird.

Ist der Fördertopf in Höhe von 80.000 € vor dem Ende 2024 ausbezahlt, ist das Förderprogamm für PV-Anlagen zu Ende.

Für weitere Maßnahmen oder eine Verlängerung der Förderung (zum Beispiel wenn der Fördertopf nicht aufgebracht sein sollte) muss dann der Rat der Gemeinde Wendeburg neu beschließen.

  

Mit freundlichen Grüßen

  

Sigurt Grobe

CDU -Fraktionsvorsitzender