CDU-Wendeburg

Anmerkungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 25 „Schmiedeweg-Nord II, Ortschaft Bortfeld

zusammengestellt von Sigurt Grobe

Fakten in Stichworten zur Drucksache 260 (Auslegung Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 „Schmiedeweg-Nord II“ Ortschaft Bortfeld  
 - Anmerkungen an die Leserbrief-Schreiberinnen und Schreiber. In der Demokratie ein gutes und wichtiges Mittel. Was aber nicht in Ordnung ist, wenn einfach falsche Zitate genutzt werden. In der letzten Woche war ein Zitat zu lesen, dass völlig aus dem Ursprungsatz gerissen wurde und natürlich so eine andere Bedeutung erhalten hat. Heute werde ich in der Zeitung zitiert, ohne dass ich diesen Satz sogar am 2. Juli gesprochen habe. Der Satz ist gefallen, dass ist korrekt, aber nicht von mir. Darum kann ich nur raten, bitte zuhören, wer, wann und wie etwas sagt, denn darauf kommt es in der Gesellschaft an. Ich denke mal, auch den Verfassern würde sowas auch nicht gefallen.

- gestern habe ich zum Verständnis der Ratskolleginnen und Ratskollegen Skizzen erstellt, mit den entsprechenden textlichen Festsetzungen zum Bebauungspanentwurf, zum vorh. Bebauungsplan „Dreivorlinge“ und zum Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen vom 13.07.20, steht ja auch heute in der Zeitung, dazu komme ich noch später -

- zu der Zweigeschossigkeit des Bebauungsplanentwurfes, gerade in der Hinsicht, dass im Ortsrat Bortfeld oder von einigen Bürgern die Zweigeschossikeit bemängelt und in Fragegestellt wurde. Es heißt: Der Entwurf des Bebaunungsplans stehe im krassen Widerspruch zu den dörflichen Bortfelder Strukturen.

- in Bortfeld , Bortfelder Str., Lange Str., Polterdamm, Katzhagen, Steinpaul, Schmiedestr. Stehen überall Gebäude bis zu 15 Meter Firsthöhe. (Fachwerkhäuser und massive Häuser ). Bis über 100 Jahre alte Gebäude.

- die dörflichen Bortfelder Strukturen sind durchaus zweigeschossig. Also eine Abwegigkeit des Bebauungsplanentwurfes ist nicht erkennbar.

- Zudem wandelt sich stetig die Bauweise und Architektur. Jedes Jahrzehnt hat seine eigene Handschrift in der Farbgebung und in der Gestaltung der Bebauung. Und seit einigen Jahren, bauen die Bauwilligen kubische Bauten auf kleiner Grundstücksfläche. Das ist nicht ungewöhnlich und nicht nur in Wendeburg der Fall.

Auch haben solche Gebäude einen großen Vorteil, den man auch beachten muss, sie sind in der Energiebilanz und der Unterhaltung einfach wirtschaftlicher. Ein wichtiges Hauptaugenmerk für zukünftige Gebäude, auch in der gesellschaftlichen Ökobilanz. Das können wir nicht außer Acht lassen. Siehe auch Fachliteratur.

- bis in die 70ziger Jahren wurden deutschlandweit oftmals eingeschossige Einfamilienhäuser erstellt, die Größe und Höhe fast einer Zweigeschossigkeit sehr deutlich entsprechen. Kellerdecke bis zu 1,50 m über Straßenniveau, Drempel ca. 1,0 m und dann ein 45 Grad Satteldach und schon ist man bei 9,50 m Firsthöhe. Dazu dann entsprechende Gauben, unterschiedliche Dachneigungen. Das Dachgeschoss war dann eigentlich schon ein Vollgeschoss. Solche Einfamilienhäuser stehen auch reichlich in Bortfeld. Zum Beispiel Papenstieg, Berliner Str., Hirschbergstraße, Grasgarten usw.

- ab den 80ziger Jahren wurden dann Einfamilienhäuser bis 8,50 m Firsthöhe errichtet, ein völlig anderr Baustil und eine andere Farbgebung.

- Bebauungsplan Straße „Dreivorlinge“, in den textlichen Festsetzungen steht: Traufhöhe 4,50 m und eine Dachneigung von 28° bis 45° möglich. Das bedeutet in der Umsetzung bei einer Hausbreite von 10 m, wären in der Straße Dreivorlinge schon immer Häuser bis 9,50 m Firsthöhen möglich gewesen. Das die Häuser damals nicht so gebaut wurden und evtl. nur 8,50 Firsthöhe haben, ist doch nicht relevant. Wichtig ist, was möglich gewesen wäre.

- seit geraumer Zeit bauen die Bauwilligen sehr gern zweigeschossige Einfamilienwohnhäuser im kubischen Stil auf 600 m2 großen Grundstücken, die entsprechende Ökobilanz habe ich schon erwähnt. Ein bundesweiter Trend.

- die Diskussion um Baustile ist nicht neu. Das hatten wir schon in den 1920er Jahren, damals waren die neuen Häuser hingegen oftmals ein Schock.

- Zum Thema Flachdach ja oder nein. Auch in Bortfeld ist das Thema Flachdach absolut nicht neu. Bereits in den 70er Jahren wurden in der Straße „Am Kanal“ mehrere Gebäude mit einem Flachdach errichtet. Diese Gebäude fügen sich dort schon seit 50 Jahren ein.

- Aber von einem Flachdach hängt nicht alles ab, darum können wir sicher eine Änderung mit einer Dachneigung in den Bebauungsplanentwurf einfügen.

- Planungs-, Umwelt und Wirtschaftsausschuss vertreten eine andere Meinung/Auffassung zum Thema Geschossigkeit, Und einige Bürgerinnen/Bürger, aber auch Ratskolleginnen/ Ratskollegen sind der Auffassung , diese Empfehlung des PUW wäre nicht in Ordnung. Seit vielen Jahren setzt in sich der Ausschuss mit Bebauungsplänen auseinander. Die Empfehlung des Planungs-, Umwelt und Wirtschaftauschusses ist ja auch nicht vom Himmel gefallen. Der Ansatz für Zweigeschossigkeit ist schon über Jahre bekannt. Der Ortsrat Bortfeld war auch darüber ständig informiert. Dies kann man alles in den Protokollen nachlesen. Zum Beispiel: PUW Protokoll vom 12. September 2019 und vom 04. Februar 2020. Ortsrat Bortfeld vom 05. Dezember 2019.

- gestern kam ein Vorschlag von Bündnis 90/die Grünen , steht ja auch heute in der Zeitung. Nur der Vorschlag ist absolut nicht umsetzbar, bei einen Wohnhaus mit 6,80 m Firsthöhe, kann man das DG doch „förmlich“ von der Nutzung „vergessen“, weil eine Ausnutzung unmöglich ist. Darum war dieser Vorschlag sehr realitätsfern. Heute hat sich Axel gemeldet und mitgeteilt, dass er sich in Zahlen vertan und hat 6,80 m auf 8,50 m korrigiert. Ein fehlerhafter Aufschlag in Medien, ist auch kein Vorteil. Ein entsprechender Änderungs-Antrag liegt uns nun vor. Diesen Antrag werde ich nicht zustimmen, da der Antrag ebenfalls nicht umsetzbar ist und diverse Fehler hat. Beispiel: Demnach wären sogar Traufhöhen von ca. 7,50 m bei 10 ° Dachneigung möglich Und genau das wollen wir nicht, auch wäre ein DG ausbaubar.

- Kommen wir doch mal auf denn Ur-Ansatz der Diskussion in Bortfeld zurück, Bürgerinnen/Bürger aus Bortfeld wollten in der Hauptsache überhaupt kein Neubaugebiet hinter ihren Wohnhäusern. Dieser Ansatz ist auch schriftlich hinterlegt.

- Auch das Argument, dass erstmalig ein Ortsrat überstimmt wurde ist nicht korrekt. In 2018 hatte sich der Ortsrat Wendeburg bezüglich der Gebäudehöhe der noch zubauenden Seniorenresidenz für eine niedrige Gebäudehöhe ausgesprochen. Der Planungs-, Umwelt und Wirtschaftsausschuss und der Rat haben dann eine andere Empfehlung bzw. Beschluss gefasst. Mit Stimmen der Ratskollegen aus Bortfeld.

- ich bitte der Empfehlung des PUW zu folgen. Eben mit der Änderung keine Flachdächer zuzulassen. Aber Pultdächer sollten möglich sein.

aufgestellt, 14.07.2020
Sigurt Grobe